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FSK & Jugendschutz

Liebe Eltern, wir halten uns nach bestem Wissen und Gewissen an die Jugenschutzbestimmungen. Hierfür benötigen wir aber auch Ihre Mithilfe! Wirken Sie wohlwollend auf Ihre Kinder ein, indem Sie ihnen erklären, warum bestimmte Filme noch nicht geeignet sind. Manchmal ist nicht sofort erkennbar, warum ein Film noch nicht geeignet ist. Bei Filmen ab 16 oder 18 Jahren sollte Ihr Kind einen Personalausweis mitführen.

Sind Sie unsicher, ob ein Film für Ihr Kind geeignet ist? Suchen Sie gern auf der Website der FSK nach Ihrem Wunschfilm. Dort gibt es eine ausführliche Einschätzung des Filminhaltes, Altersfreigaben und den FSK-Bewertungen.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Jugendschutzbeauftrage Jessica Popp unter popp@kino-hof.de

Bedeutung der FSK-Freigaben

Grundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

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